Neues Steuergesetz - Juristische Personen

Grundsätzlich unterliegen ab dem 01.01.2011 alle in Liechtenstein steuerpflichtigen juristischen Personen einer einheitlichen Ertragssteuer von 12.5%. Auf die Erhebung der Kapital- und Couponsteuer wird zukünftig verzichtet. Die Besonderen Gesellschaftssteuern für Sitz- und Holdinggesellschaften werden ebenfalls aufgehoben, hier gilt jedoch eine Übergangsfrist von maximal fünf Jahren.

(Fachartikel im Wirtschaft Regional vom 15. Januar 2011)