Vereinfachung und Entlastung, dies sind wohl die beiden Schlagwörter, welche das neue Steuergesetz im Bereich der Natürlichen Personen am Treffendsten beschreiben. Die Vermögenssteuer wir neu in die Erwerbssteuer integriert und die Berechnung erfolgt auf der Basis des proportionalen 7-Stufen-tarifs. Dadurch reduziert sich die steuerliche Belastung für die meisten Steuerzahler.
(Fachartikel im Wirtschaft Regional vom 11. Dezember 2010)
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