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Neues von uns

Aus unserem Blog

Das neue DBA mit Irland – Vorteile und konkrete Anwendungsfälle (Teil 1)

22. Juli 2025
Am 30.10.2024 unterzeichneten Liechtenstein und Irland ein DBA. Das neue DBA orientiert sich am internationalen Standard des OECD-Musterabkommen und ist ein weiterer wichtiger Schritt im kontinuierlichen Ausbau des liechtensteinischen DBA-Netzwerkes. Die bedeutsamsten Abweichungen bestehen in der Vereinbarung des Nullsatzes für Dividenden, Lizenzen und Zinsen, der ausschließlichen Besteuerung des Ansässigkeitsstaates von Künstlern und Sportlern bei einer Unterstützung aus öffentlichen Mitteln des Ansässigkeitsstaates und dem Besteuerungsrecht des Quellenstaats für Ruhegehälter. Hervorzuheben ist auch der Mehrwert des Abkommens für Investmentfonds, anerkannte Pensionskassen, Vermögensstrukturen und gemeinnützige Organisationen, die sich auf die Abkommensvorteile zweifelsfrei berufen können. Veröffentlicht in: IStR-LB 2025, 34 Autoren: Dr. Florian Kloster und Sascha Bonderer
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Das neue DBA mit Irland – Vorteile und konkrete Anwendungsfälle (Teil 1)

22. Juli 2025
Am 30.10.2024 unterzeichneten Liechtenstein und Irland ein DBA. Das neue DBA orientiert sich am internationalen Standard des OECD-Musterabkommen und ist ein weiterer wichtiger Schritt im kontinuierlichen Ausbau des liechtensteinischen DBA-Netzwerkes. Die bedeutsamsten Abweichungen bestehen in der Vereinbarung des Nullsatzes für Dividenden, Lizenzen und Zinsen, der ausschließlichen Besteuerung des Ansässigkeitsstaates von Künstlern und Sportlern bei einer Unterstützung aus öffentlichen Mitteln des Ansässigkeitsstaates und dem Besteuerungsrecht des Quellenstaats für Ruhegehälter. Hervorzuheben ist auch der Mehrwert des Abkommens für Investmentfonds, anerkannte Pensionskassen, Vermögensstrukturen und gemeinnützige Organisationen, die sich auf die Abkommensvorteile zweifelsfrei berufen können. Veröffentlicht in: IStR-LB 2025, 34; Autoren: Dr. Florian Kloster und Sascha Bonderer
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Steuern

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Kroatien - Vorteile und konkrete Anwendungsfälle

23. April 2025
Am 22. Januar 2025 unterzeichneten Liechtenstein und Kroatien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses Abkommen orientiert sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Ergebnisse des BEPS-Projektes. Die Bestimmungen des Abkommens tragen entscheidend dazu bei, bestehende Investitions- und Finanzierungbeziehungen zu stärken und auszubauen und den Freihandel zwischen Liechtenstein und Kroatien zu stärken. Hervorzuheben sind vor allem die deutliche Reduktion von Quellensteuern und die expliziten Bestimmungen für Vermögensstrukturen, gemeinnützige Institutionen und Investmentfonds. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Abkommensbestimmungen.
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Das neue DBA mit Irland – Vorteile und konkrete Anwendungsfälle (Teil 1)

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Am 30.10.2024 unterzeichneten Liechtenstein und Irland ein DBA. Das neue DBA orientiert sich am internationalen Standard des OECD-Musterabkommen und ist ein weiterer wichtiger Schritt im kontinuierlichen Ausbau des liechtensteinischen DBA-Netzwerkes. Die bedeutsamsten Abweichungen bestehen in der Vereinbarung des Nullsatzes für Dividenden, Lizenzen und Zinsen, der ausschließlichen Besteuerung des Ansässigkeitsstaates von Künstlern und Sportlern bei einer Unterstützung aus öffentlichen Mitteln des Ansässigkeitsstaates und dem Besteuerungsrecht des Quellenstaats für Ruhegehälter. Hervorzuheben ist auch der Mehrwert des Abkommens für Investmentfonds, anerkannte Pensionskassen, Vermögensstrukturen und gemeinnützige Organisationen, die sich auf die Abkommensvorteile zweifelsfrei berufen können. Veröffentlicht in: IStR-LB 2025, 34 Autoren: Dr. Florian Kloster und Sascha Bonderer
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Steuern

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Kroatien - Vorteile und konkrete Anwendungsfälle

23. April 2025
Am 22. Januar 2025 unterzeichneten Liechtenstein und Kroatien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses Abkommen orientiert sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Ergebnisse des BEPS-Projektes. Die Bestimmungen des Abkommens tragen entscheidend dazu bei, bestehende Investitions- und Finanzierungbeziehungen zu stärken und auszubauen und den Freihandel zwischen Liechtenstein und Kroatien zu stärken. Hervorzuheben sind vor allem die deutliche Reduktion von Quellensteuern und die expliziten Bestimmungen für Vermögensstrukturen, gemeinnützige Institutionen und Investmentfonds. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Abkommensbestimmungen.
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