Betroffene Einheiten werden zukünftig verpflichtet sein, bis zu vier Steuererklärung pro Jahr zu erstellen:
· Steuererklärung für die liechtensteinische Ergänzungssteuer (QDMTT)
· Steuererklärung für die Erhebung der IIR- bzw. UTPR-Ergänzungssteuer
· GloBE Information Return (GIR)
· ggf. Steuererklärung nach dem SteG.
Wir bieten zu Fragen der Globalen Mindestbesteuerung eine umfassende Beratung (GloBE-Regelungen, Handelsrecht, Konsolidierung nach PGR und Revision) aus einer Hand.
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